Der Alleinauftrag bezeichnet ein Vertragskonstrukt zwischen Makler und Eigentümer. Hierbei wird zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Alleinauftrag unterschieden. Der einfache Alleinauftrag schließt eine Eigeninitiative des Auftraggebers nicht aus während der qualifizierte Alleinauftrag eine alleinige und exklusive Beauftragung des Maklers vorsieht. Das bedeutet, dass die Vermarktung der Immobilie ausschließlich dem Makler obliegt und der Verkäufer in der Vertragslaufzeit keine Möglichkeit hat, die Immobilie eigenständig zu veräußern.
Ein Alleinauftrag sollte immer mit einer festen Vertragslaufzeit abgeschlossen werden. Eine übliche Vertragslaufzeit für einen Alleinauftrag liegt zwischen drei (3) bis zu acht (8) Monaten.
Timo Hofmann
Senior Consultant
Telefon: +49 (0) 211 239 554 09
E-Mail: hofmann@kl-mre.com
Ihre One-Stop-Shop Lösung für Eigentümer, Investoren und Projektentwickler von Immobilien der Hotellerie und Gastronomie.