Die degressive Abschreibung ist eine planmäßige Abschreibung. Die Abschreibungsbeträge sinken hierbei jährlich, da der Abschreibungssatz konstant bleibt. Zu beachten ist, dass die degressive Abschreibung seit Januar 2011 nicht zulässig ist. Berechnet wird der Abschreibungsbetrag unterschiedlich, je nachdem ob eine arithmetisch-degressive oder geometrisch-degressive Abschreibung vorgenommen wird. Bei der arithmetisch degressiven Abschreibung wird der Abschreibungsbetrag mithilfe des Degressionsbetrags bestimmt. Bei der geometrisch degressiven Abschreibung wird hierfür ein Abschreibungssatz benötigt. Die Berechnung ähneln der der progressiven Abschreibung.
Es wird ein neuer Gastronomieherd für 4.000€ gekauft und über 5 Jahre Nutzungsdauer abgeschrieben. Der Restwert des Herdes wird auf 500€ geschätzt. Es wird somit wie folgt für die einzelnen Jahre der Abschreibungswert berechnet:
Geometrisch degressive Abschreibung: Abschreibungssatz = 1- 5-te Wurzel (500€/4.000€)
Abschreibungssatz = 0,66 = 66%
Abschreibungsbetrag (1. Jahr) = 0,66 * 4.000€ = 2.640€
Abschreibungsbetrag (2. Jahr) = 0,66* 4.000€ – 2.640€ = 897,60€
Arithmetisch degressive Abschreibung: Degressionssatz = (4.000€ – 500€) / (5+4+3+2+1)
Degressionssatz = 233,33 €
Abschreibungsbetrag (1.Jahr) = 5* 233,33€ = 1.166,65€
Abschreibungsbetrag (2.Jahr) = 4* 233,33€ = 933,32€
Timo Hofmann
Senior Consultant
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