Bei der linearen Abschreibung wird der abzuschreibende Betrage über die gesamte Nutzungsdauer mit derselben Summe abgeschrieben. Für diese Abschreibungsmethode wird festgelegt, dass der Vermögensgegenstand über die Nutzungsdauer gleichmäßig an Wert verliert. Diese Abschreibungsmethode ist steuerlich für Anlagevermögen zulässig.
Es wird ein neuer Gastronomieherd für 4.000€ gekauft und über fünf Jahre Nutzungsdauer abgeschrieben, bis ein neuer Herd angeschafft werden soll. Es wird somit wie folgt der Abschreibungsbetrag berechnet:
Abschreibungsbetrag = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer in Jahren.
Abschreibungsbetrag = 4.000,- € / 5 Jahre
Abschreibungsbetrag = 800,- €
Timo Hofmann
Senior Consultant
Telefon: +49 (0) 211 239 554 09
E-Mail: hofmann@kl-mre.com
Ihre One-Stop-Shop Lösung für Eigentümer, Investoren und Projektentwickler von Immobilien der Hotellerie und Gastronomie.