Der Begriff Makler stammt aus dem niederdeutschen und bedeutet so viel wie „Geschäfte machen“. Durch den im Vorfeld abgeschlossenen Maklervertrag, welcher eine Maklerentlohnung klar beinhalten muss, wird der Makler mit der Vermittlung einer Gelegenheit, wie einer Immobilie oder einem Grundstück, bis hin zum Vertragsabschluss beauftragt.
Timo Hofmann
Senior Consultant
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