Mithilfe eines Pachtvertrags überlässt der Eigentümer dem Pächter die Nutzung der gepachteten Sache. Bei einem solchen Vertrag handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis zwischen dem Pächter und Verpächter, welches entweder unbefristet oder befristet abgeschlossen wird.
Timo Hofmann
Senior Consultant
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