Das sogenannte Vorkaufsrecht ist ein gesetzliches oder vertragliches Sonderrecht über einen vorrangigen Anspruch eine benannte Immobilie zu erwerben. Um sein Recht an der Sache geltend zu machen, muss der Begünstigte fristgerecht in Kenntnis gesetzt werden. Bei Unterlassung drohen Schadensersatzansprüche.
Timo Hofmann
Senior Consultant
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