Für Maklerkollegen
Sie haben das Hotelmandat, wir kennen Käufer und Betreiber
Hat Ihnen ein Eigentümer den Alleinauftrag für ein Hotel erteilt, führen wir das Mandat gemeinsam mit Ihnen und teilen die gesamte Netto-Provision 50:50. Sie bleiben beim Eigentümer und vor Ort. Wir leiten den Wert aus dem Betrieb her, schreiben das Exposé so, wie ein Hotelkäufer es liest, sprechen Käufer und Betreiber direkt an und verhandeln bis zum Vertrag.
Warum ein Hotel anders verkauft wird
Der Wert eines Hotels steht nicht im Grundbuch, er steht in der Gewinn- und Verlustrechnung. Ein Käufer rechnet mit Umsatz je Zimmer, Betriebsergebnis und tragfähiger Pacht. Quadratmeterpreise spielen dabei kaum eine Rolle.
Dazu kommt der Betrieb. Die meisten Häuser werden mit Personal, Pachtverträgen und Inventar übergeben, und an der Frage, wer das Hotel künftig führt, hängt oft der Kaufpreis. Ein Exposé, das diese Fragen nicht beantwortet, legt ein professioneller Käufer nach der ersten Seite weg.
Wer aus dem Wohn- oder Gewerbebereich kommt, lernt dieses Handwerk sonst am ersten eigenen Hotel. Das zahlt der Eigentümer mit.
Wer was übernimmt
Sie bringen den Alleinauftrag und die Beziehung zum Eigentümer mit, kennen den Ort und führen die Besichtigungen.
Konen & Lorenzen erstellt die Wert- und Pachtindikation, schreibt Teaser und Exposé, spricht Käufer und Betreiber an und führt die Verhandlung bis zum Vertrag.
Sie bleiben der Makler des Eigentümers. Was wir ausarbeiten, stimmen wir mit Ihnen ab, bevor es ihn erreicht.
Woher unser Netzwerk kommt
Konen & Lorenzen hat 1997 als Personalberatung für die Hotellerie begonnen. 2021 kam der Immobilienbereich dazu. Viele Betreiber kennen wir deshalb aus der Besetzung ihrer Führungspositionen, ihre Entscheider oft persönlich.
Für Ihr Mandat heißt das, dass die Ansprache bei Menschen beginnt, die uns kennen und unsere Mails öffnen. Wir arbeiten in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wie die Provision geteilt wird
Geteilt wird die gesamte Netto-Provision aus dem Mandat, also Verkäufer- und Käuferseite zusammen. Jeder erhält die Hälfte.
Das gilt unabhängig davon, wer den Käufer bringt. Hinge der eigene Anteil daran, würde jeder seine Kontakte zurückhalten und der Eigentümer bekäme weniger Angebote, als möglich wären.
Bei Verpachtungen und Betreibersuchen gilt dieselbe Teilung.
Unter welchem Namen vermarktet wird
Teaser und Exposé erscheinen unter Konen & Lorenzen, weil Hotelinvestoren und Betreiber diesen Absender kennen. Ein unbekannter Absender mit einem Hotelangebot landet bei ihnen häufig ungelesen im Papierkorb.
Ihr Verhältnis zum Eigentümer bleibt davon unberührt. Mit Ihrem Eigentümer schließen wir über dieses Objekt keinen eigenen Auftrag, auch nicht in den zwei Jahren nach dem Ende Ihres Mandats. Das steht so im Vertrag.
Was wir vor dem Start sehen möchten
- Ihren Alleinauftrag mit mindestens sechs Monaten Restlaufzeit
- Ihre Erlaubnis nach § 34c GewO
- Die Zustimmung des Eigentümers, dass wir hinzukommen
Die Unterlagen legen Sie uns im ersten Gespräch vor, nicht über diese Seite. Ohne sie beginnen wir nicht. Das schützt Sie genauso wie uns, denn ein Gemeinschaftsgeschäft auf einem unsicheren Auftrag endet im Streit um die Provision.
Besprechen Sie Ihr Mandat
Ein Gespräch von einer halben Stunde reicht, um zu klären, ob Hotel und Auftrag passen.
Ihre Anfrage ist bei uns.
Vielen Dank. Wir melden uns bei Ihnen, um einen Termin für das erste Gespräch zu vereinbaren. Halten Sie dafür bitte Ihren Alleinauftrag und Ihre Erlaubnis nach § 34c GewO bereit.
- Vorgang
- wird vergeben
- Antwort
- innerhalb von 24 Stunden
Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung dieser Anfrage. Wir geben sie nicht weiter und nehmen Sie nicht in einen Verteiler auf.
Fragen und Antworten
Ich habe das Mandat noch nicht. Können wir trotzdem sprechen?
Ja. Wenn ein Eigentümer zögert, weil Sie bisher keine Hotels vermittelt haben, kann ein gemeinsamer Termin helfen. Die Zusammenarbeit selbst beginnt mit dem unterschriebenen Alleinauftrag.
Was kostet mich die Zusammenarbeit?
Vorab nichts. Wir arbeiten ausschließlich gegen die Hälfte der Provision. Kommt kein Vertrag zustande, verdient keiner von uns.
Wer spricht mit dem Eigentümer über den Preis?
Sie, mit unserer Wertindikation in der Hand. Auf Wunsch sind wir beim Gespräch dabei. Gerade beim Preis hilft es, wenn die Zahl aus dem Betrieb hergeleitet ist und nicht aus einer Vorstellung.
Welche Objekte kommen infrage?
Hotels, Gasthöfe, Pensionen mit Betrieb und Ferienanlagen. Ob mit oder ohne laufenden Betrieb, ob Verkauf oder Verpachtung, klären wir im ersten Gespräch.
Werden Sie in meiner Region zum Wettbewerber?
Für dieses Objekt nicht, das regelt der Vertrag. Grundsätzlich vermitteln wir Hotels in ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz, auch in Ihrer Region. Mit Ihrem Eigentümer arbeiten wir aber nur über Sie.
Sie haben ein Hotel im Auftrag?
Das Formular steht weiter oben. Wer lieber gleich anruft, erreicht uns unter der Nummer daneben.
- Telefon
- +49 211 239 554 09
- Antwort
- innerhalb von 24 Stunden
Ihr Ansprechpartner
Timo Hofmann
Geschäftsführung
- Durchwahl
- +49 211 239 554 09
Ob ein Mandat für ein Gemeinschaftsgeschäft passt, lässt sich meist in einem Telefonat klären.
Was wir in das Mandat einbringen
Diese Leistungen stecken hinter der Hälfte, die wir beitragen.