Tipp geben
Sie kennen das Hotel, wir finden den Nachfolger
Wer uns auf ein Hotel hinweist, das verkauft, verpachtet oder übergeben werden soll, erhält 15 % der Netto-Provision, die wir aus diesem Mandat erhalten. Gezahlt wird, sobald unsere Provision eingegangen ist. Voraussetzung ist, dass der Eigentümer mit unserer Kontaktaufnahme einverstanden ist und uns das Hotel noch nicht bekannt war.
Warum wir für Hinweise bezahlen
Viele Hotelverkäufe beginnen in Gesprächen, die mit Immobilien nichts zu tun haben. Ein Steuerberater hört vom geplanten Ruhestand, ein Lieferant erfährt, dass die Kinder den Betrieb nicht übernehmen.
Wer so etwas erfährt, ist näher am Eigentümer als jeder Makler. Diesen Vorsprung vergüten wir.
Wie es abläuft
- Sie geben uns den Hinweis über das Formular auf dieser Seite.
- Wir prüfen, ob uns das Hotel bereits bekannt ist, und sagen Ihnen das Ergebnis.
- Ist es neu, unterschreiben wir beide die Tipp-Geber-Vereinbarung. Das geschieht, bevor wir den Eigentümer ansprechen. Ihr Anspruch steht damit fest, bevor wir einen Schritt machen.
- Kommt ein Kauf- oder Pachtvertrag zustande und ist unsere Provision eingegangen, stellen Sie uns Ihre 15 % in Rechnung.
Ein Rechenbeispiel
Das ist ein Beispiel. Die Provisionshöhe wird für jedes Mandat einzeln vereinbart, bei Verpachtungen nach einer anderen Grundlage als bei Verkäufen. Ihr Anteil bleibt in jedem Fall 15 % dessen, was bei uns tatsächlich ankommt.
Wann es keine Vergütung gibt
Wir sagen das lieber vorher als hinterher.
- Das Hotel ist uns schon bekannt, etwa aus einem früheren Gespräch mit dem Eigentümer.
- Der Eigentümer möchte nicht angesprochen werden.
- Es kommt kein Vertrag zustande.
- Es geht nur um eine Bewertung.
Wird ein Vertrag später rückabgewickelt und müssen wir unsere Provision zurückzahlen, gilt das für Ihren Anteil im selben Verhältnis.
Warum der Eigentümer einverstanden sein muss
Wir rufen keinen Hotelier an, der nicht weiß, warum. Wer unvorbereitet von einem Makler hört, fragt sich zuerst, wer noch von seinen Plänen weiß. Und dann, von wem wir es haben.
Deshalb bestätigen Sie im Formular, dass der Eigentümer Bescheid weiß. Ob wir Ihren Namen im ersten Gespräch nennen, entscheiden Sie.
Was mit dem Hotel danach passiert
Der Eigentümer erfährt bei uns zuerst, was sein Hotel wert ist und welcher Weg realistisch ist. Ob er dann verkauft oder verpachtet, entscheidet er.
Konen & Lorenzen hat 1997 als Personalberatung für die Hotellerie begonnen. Viele Betreiber kennen wir aus der Besetzung ihrer Führungspositionen. Mit Ihrem Hinweis arbeiten also Leute, die wissen, wer ein solches Hotel führen oder kaufen kann.
Geben Sie uns den Tipp
Ein Ort und der Name des Eigentümers reichen. Alles Weitere klären wir mit Ihnen, bevor wir ihn ansprechen.
Ihre Anfrage ist bei uns.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir prüfen, ob uns das Hotel bekannt ist, und melden uns bei Ihnen. Den Eigentümer sprechen wir erst an, wenn die Tipp-Geber-Vereinbarung von beiden Seiten unterschrieben ist.
- Vorgang
- wird vergeben
Ihre Angaben und die des Eigentümers verwenden wir ausschließlich zur Prüfung dieses Hinweises. Wir geben sie nicht weiter.
Fragen und Antworten
Wer kann einen Tipp geben?
Jeder. Berater, Lieferanten, Mitarbeiter, Bekannte des Eigentümers. Sind Sie für den Eigentümer beruflich tätig, etwa als Steuerberater, sagen Sie es uns bitte im Formular. Manche Berufsgruppen dürfen für Empfehlungen keine Vergütung annehmen.
Welche Häuser kommen infrage?
Hotels, Gasthöfe und Ferienanlagen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die verkauft, verpachtet oder an einen Nachfolger übergeben werden sollen.
Wie lange gilt mein Anspruch?
Der Anspruch entsteht mit der unterschriebenen Tipp-Geber-Vereinbarung. Er bleibt bestehen, auch wenn sich ein Verkauf über Monate zieht. Die Einzelheiten stehen in der Vereinbarung.
Erfahre ich, wie es weitergeht?
Sie erfahren, ob uns das Hotel bekannt war, und Sie erfahren es, wenn ein Vertrag geschlossen ist. Was zwischendurch mit dem Eigentümer besprochen wird, bleibt zwischen ihm und uns.
Muss ich die Vergütung versteuern?
Ja, wie jede andere Einnahme. Wie sie bei Ihnen behandelt wird, klärt Ihr Steuerberater.
Sie wissen von einem Hotel?
Das Formular steht weiter oben. Wer lieber erst telefoniert, erreicht uns unter der Nummer daneben.
- Telefon
- +49 211 239 554 09
Ihr Ansprechpartner
Timo Hofmann
Geschäftsführung
- Durchwahl
- +49 211 239 554 09
Wenn Sie vorher wissen möchten, ob Ihr Hinweis infrage kommt, rufen Sie mich an.
Was mit dem Hotel passieren kann
Welcher Weg für ein Hotel realistisch ist, klären wir mit dem Eigentümer, nicht vorher.