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Tipp geben

Sie kennen das Hotel, wir finden den Nachfolger

Wer uns auf ein Hotel hinweist, das verkauft, verpachtet oder übergeben werden soll, erhält 15 % der Netto-Provision, die wir aus diesem Mandat erhalten. Gezahlt wird, sobald unsere Provision eingegangen ist. Voraussetzung ist, dass der Eigentümer mit unserer Kontaktaufnahme einverstanden ist und uns das Hotel noch nicht bekannt war.

Warum wir für Hinweise bezahlen

Viele Hotelverkäufe beginnen in Gesprächen, die mit Immobilien nichts zu tun haben. Ein Steuerberater hört vom geplanten Ruhestand, ein Lieferant erfährt, dass die Kinder den Betrieb nicht übernehmen.

Wer so etwas erfährt, ist näher am Eigentümer als jeder Makler. Diesen Vorsprung vergüten wir.

Wie es abläuft

  1. Sie geben uns den Hinweis über das Formular auf dieser Seite.
  2. Wir prüfen, ob uns das Hotel bereits bekannt ist, und sagen Ihnen das Ergebnis.
  3. Ist es neu, unterschreiben wir beide die Tipp-Geber-Vereinbarung. Das geschieht, bevor wir den Eigentümer ansprechen. Ihr Anspruch steht damit fest, bevor wir einen Schritt machen.
  4. Kommt ein Kauf- oder Pachtvertrag zustande und ist unsere Provision eingegangen, stellen Sie uns Ihre 15 % in Rechnung.

Ein Rechenbeispiel

Rechenschritt Betrag
Kaufpreis des Hotels 3.000.000 €
Provision von Konen & Lorenzen, 3,00 % netto 90.000 €
Ihr Anteil, 15 % 13.500 €

Das ist ein Beispiel. Die Provisionshöhe wird für jedes Mandat einzeln vereinbart, bei Verpachtungen nach einer anderen Grundlage als bei Verkäufen. Ihr Anteil bleibt in jedem Fall 15 % dessen, was bei uns tatsächlich ankommt.

Wann es keine Vergütung gibt

Wir sagen das lieber vorher als hinterher.

  • Das Hotel ist uns schon bekannt, etwa aus einem früheren Gespräch mit dem Eigentümer.
  • Der Eigentümer möchte nicht angesprochen werden.
  • Es kommt kein Vertrag zustande.
  • Es geht nur um eine Bewertung.

Wird ein Vertrag später rückabgewickelt und müssen wir unsere Provision zurückzahlen, gilt das für Ihren Anteil im selben Verhältnis.

Warum der Eigentümer einverstanden sein muss

Wir rufen keinen Hotelier an, der nicht weiß, warum. Wer unvorbereitet von einem Makler hört, fragt sich zuerst, wer noch von seinen Plänen weiß. Und dann, von wem wir es haben.

Deshalb bestätigen Sie im Formular, dass der Eigentümer Bescheid weiß. Ob wir Ihren Namen im ersten Gespräch nennen, entscheiden Sie.

Was mit dem Hotel danach passiert

Der Eigentümer erfährt bei uns zuerst, was sein Hotel wert ist und welcher Weg realistisch ist. Ob er dann verkauft oder verpachtet, entscheidet er.

Konen & Lorenzen hat 1997 als Personalberatung für die Hotellerie begonnen. Viele Betreiber kennen wir aus der Besetzung ihrer Führungspositionen. Mit Ihrem Hinweis arbeiten also Leute, die wissen, wer ein solches Hotel führen oder kaufen kann.

Geben Sie uns den Tipp

Ein Ort und der Name des Eigentümers reichen. Alles Weitere klären wir mit Ihnen, bevor wir ihn ansprechen.

Ein Ort und der Name des Eigentümers genügen. Alles, was Sie darüber hinaus wissen, hilft uns.

Sind Sie für den Eigentümer beruflich tätig, etwa als Steuerberater, dürfen Sie für Empfehlungen womöglich keine Vergütung annehmen.

Ihre Angaben und die des Eigentümers verwenden wir ausschließlich zur Prüfung dieses Hinweises. Wir geben sie nicht weiter.

Fragen und Antworten

Wer kann einen Tipp geben?

Jeder. Berater, Lieferanten, Mitarbeiter, Bekannte des Eigentümers. Sind Sie für den Eigentümer beruflich tätig, etwa als Steuerberater, sagen Sie es uns bitte im Formular. Manche Berufsgruppen dürfen für Empfehlungen keine Vergütung annehmen.

Welche Häuser kommen infrage?

Hotels, Gasthöfe und Ferienanlagen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die verkauft, verpachtet oder an einen Nachfolger übergeben werden sollen.

Wie lange gilt mein Anspruch?

Der Anspruch entsteht mit der unterschriebenen Tipp-Geber-Vereinbarung. Er bleibt bestehen, auch wenn sich ein Verkauf über Monate zieht. Die Einzelheiten stehen in der Vereinbarung.

Erfahre ich, wie es weitergeht?

Sie erfahren, ob uns das Hotel bekannt war, und Sie erfahren es, wenn ein Vertrag geschlossen ist. Was zwischendurch mit dem Eigentümer besprochen wird, bleibt zwischen ihm und uns.

Muss ich die Vergütung versteuern?

Ja, wie jede andere Einnahme. Wie sie bei Ihnen behandelt wird, klärt Ihr Steuerberater.

Sie wissen von einem Hotel?

Das Formular steht weiter oben. Wer lieber erst telefoniert, erreicht uns unter der Nummer daneben.

Ihr Ansprechpartner

Timo Hofmann

Timo Hofmann

Geschäftsführung

Wenn Sie vorher wissen möchten, ob Ihr Hinweis infrage kommt, rufen Sie mich an.